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Zwischenzähler


Allgemeine Informationen

Private Wasserzähler werden aus verschiedenen Gründen eingebaut.

 

In jedem Fall müssen diese Wasserzähler jedoch den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen und auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb installiert werden.
Einbau, Wartung und Eichung der Wasserzähler sind durch einen Fachbetrieb zu bestätigen.

 

Sie wollen einen privaten Wasserzähler einbauen lassen . . .

  • um die Nebenkosten der Mietwohnung abrechnen zu können; Diesen Zähler müssen Sie bei Bedarf selbst ablesen und abrechnen. Das Gebührenrecht der amtsangehörigen Gemeinden sieht nur eine Abrechnung der Verbrauchsgebühren mit dem Grundstückseigentümer vor.
  • für die Abrechnung der Abwassergebühren nach Frischwasserverbrauch; Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine private Wasserversorgungsanlage betreiben, so ist die Gemeinde berechtigt, Ihre Abwassergebühren zu schätzen. Diese Schätzung können Sie vermeiden, indem Sie einen Wasserzähler auf eigene Kosten einbauen lassen und dieses dem Amt Rantzau / Kämmereiamt anhand der Einbaubestätigung mitteilen.
  • für eine Reduzierung der Abwassergebühren. Die Abwassergebühren können auf Antrag des Gebührenpflichtigen um die Wassermengen reduziert werden, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt sind (z.B. Gartenwasser) Hierfür lassen Sie bitte einen Wasserzähler auf eigene Kosten einbauen und teilen dieses dem Amt Rantzau / Kämmereiamt anhand der Einbaubestätigung mit.

Ansprechpartner

Kämmereiamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Schäler
Zi.: 36
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-126
Telefax (04123) 688-2-126

Frau Libau
Zi.: 37
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-159
Telefax (04123) 688-2-159


Formulare

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