Heimkostenübernahme
Allgemeine Informationen
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten zu stellen.
Entsprechende Antragsunterlagen erhalten Sie im Sozialamt.
Nach Bearbeitung und Prüfung erteilt das Sozialamt einen entsprechenden Bescheid.
Die Auszahlung erfolgt im Anspruchsfall direkt an das Heim.
Anspruchserfordernisse:
- anerkannte Pflegestufe des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (mind. Pflegestufe I)
- Heimplatz in einem anerkannten Heim (das Heim muss eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Kreis Pinneberg abgeschlossen haben)
- Benötige Unterlagen
- alle Einkommensnachweise
- Sparbücher
- Kontoauszüge der letzten 12 Monate
Je nach vorliegendem Sachverhalt können vom Sozialamt weitere Unterlagen angefordert werden.
Ansprechpartner
Sozialamt bei der Stadt BarmstedtAm Markt 1
25355 Barmstedt

Herr Gülck
Rathaus der Stadt Barmstedt, Zi.: EG/7
Am Markt 1
25355 Barmstedt (04123) 681-180
(04123) 681-348