Wasser-/Abwassergebühren


Allgemeine Informationen

Wasser-/Abwassergebühren

Wasser- und Abwassergebühren werden erhoben, um die Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu decken.

Beschreibung:

Laut der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser des WVZV Rantzau und der Beitrags- und Gebührensatzungen Abwasser der amtsangehörigen Gemeinden sind Gebühren für jedes Grundstück zu erheben, das an die öffentliche Wasserversorgung bzw. die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer.  

Die Wasser- und Abwassergebühren gliedern sich in den amtsangehörigen Gemeinden in

a) Grundgebühren und
b) Zusatzgebühren.

Die Grundgebühren werden von Ihnen monatlich für die Vorhaltung des Anschlusses angefordert. Dadurch werden die festen Kosten der Einrichtungen abgedeckt.

Die Zusatzgebühren werden in den Gemeinden unterschiedlich berechnet: entweder nach Ihrem tatsächlichem Frischwasserverbrauch oder nach Pauschalsätzen pro Einwohner. Diese Gebühren werden für die Deckung der variablen Kosten angefordert.

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Folgemonat des Anschlusses und endet erst mit dem Wegfall des Anschlusses.

Das bedeutet, dass die Gebühren auch für leerstehende Wohnungen oder Gebäude weiter zu zahlen sind, solange der Anschluss besteht.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Kämmereiamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Schäler
Zi.: 36
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-126
Telefax (04123) 688-2-126

Frau Libau
Zi.: 37
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-159
Telefax (04123) 688-2-159