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Vorbescheidsanträge


Allgemeine Informationen

Zur Klärung der Frage, ob das beabsichtigte Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann es ratsam sein, einen Vorbescheidsantrag zu stellen. Dies gilt insbesondere bei anstehenden Grundstücks- kaufverträgen.

 

Der Antrag wird mit der Stellungnahme der Gemeinde an die Bauaufsicht des Kreises Pinneberg zur Genehmigung weitergeleitet.

 

Ein Vorbescheid kann formlos beantragt werden. Unterlagen müssen nur insoweit beigefügt werden, als diese zur Klärung der angesprochenen Fragen erforderlich sind.


Ansprechpartner

Bauamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Förster
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-164
Telefax (04123) 688-2-164

Frau Münstermann
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-164