Vorbescheidsanträge
Allgemeine Informationen
Zur Klärung der Frage, ob das beabsichtigte Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, kann es ratsam sein, einen Vorbescheidsantrag zu stellen. Dies gilt insbesondere bei anstehenden Grundstücks- kaufverträgen.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme der Gemeinde an die Bauaufsicht des Kreises Pinneberg zur Genehmigung weitergeleitet.
Ein Vorbescheid kann formlos beantragt werden. Unterlagen müssen nur insoweit beigefügt werden, als diese zur Klärung der angesprochenen Fragen erforderlich sind.
Ansprechpartner
BauamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Förster
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt (04123) 688-164
(04123) 688-2-164
Frau Münstermann
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt (04123) 688-164