Kindergartenbeitragsermäßigung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag kann unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen der Kindergartenbeitrag gestaffelt ermäßigt werden. Die Richtlinien zur Berechnung legt der Kreis Pinneberg fest. Die Bewilligung erfolgt ab dem Antragsmonat. Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie im Hauptamt oder im Kindergarten.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:
Einkommensnachweise
- Erwerbs-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, Rente, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Eigenheimzulage/Kinderzulage, Einkommensteuer-Erstattungen, Mieteinnahmen pp.
Selbständig Gewerbetreibende: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre - Belastungsnachweise
- Kalt-Miete, Hausrat-, private Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrtkosten pp.
Bei Eigenheimen: Grundsteuer, Darlehenszinsen, Wasser/Abwasserkosten, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung pp. - Je nach vorliegendem Sachverhalt können weitere Unterlagen angefordert werden.
Ansprechpartner
HauptamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt (04123) 688-131
(04123) 688-2-131