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Kindergartenbeitragsermäßigung


Allgemeine Informationen

Auf Antrag kann unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen der Kindergartenbeitrag gestaffelt ermäßigt werden. Die Richtlinien zur Berechnung legt der Kreis Pinneberg fest. Die Bewilligung erfolgt ab dem Antragsmonat. Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie im Hauptamt oder im Kindergarten.

 

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:

Einkommensnachweise

  • Erwerbs-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, Rente, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Eigenheimzulage/Kinderzulage, Einkommensteuer-Erstattungen, Mieteinnahmen pp.
    Selbständig Gewerbetreibende: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Belastungsnachweise
  • Kalt-Miete, Hausrat-, private Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrtkosten pp.
    Bei Eigenheimen: Grundsteuer, Darlehenszinsen, Wasser/Abwasserkosten, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung pp.
  • Je nach vorliegendem Sachverhalt können weitere Unterlagen angefordert werden.

Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-131
Telefax (04123) 688-2-131