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Kostenübernahme für einen Kindergartenplatz


Allgemeine Informationen

Besucht eine Kind außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine Kindertagesstätte, muss bei der Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf Kostenausgleich für diesen Platz gestellt werden.

 

Der Antrag ist mind. 3 Monate vor Aufnahme des Kindes in die gewünschte Kindertagesstätte zu stellen.


Die Antragstellung erfolgt formlos, jedoch in der Regel schriftlich mit Begründung an die Wohnsitzgemeinde oder an das Amt. Die Bearbeitung erfolgt nach den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes.


Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-131
Telefax (04123) 688-2-131