Personalausweis


Allgemeine Informationen

Für die Beantragung eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen erforderlich, da eine eigene Unterschrift geleistet werden muss.

Für Minderjährige müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis/Pass vorzulegen.

Eine Zustimmung des Sorgeberechtigten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Formulare.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Personalausweises können Sie hier abrufen.

Hinweis

Der Personalausweis kann abgeholt werden, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben oder der PIN-Brief (auf Ihren Antrag) in der Behörde hinterlegt wurde.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die bei der Beantragung unter 15 Jahre und 9 Monate alt sind, keinen PIN-Brief erhalten!

 

Informationen über den neuen Personalausweis (nPA), der ab 01.11.2010 ausgestellt wird, erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

Bei uns sind bargeldlose Zahlungen mit EC-Card und PIN-Nr. möglich.

 

________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Der Kinderreisepass verliert zum 31.12.2023 seine Gültigkeit.


Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann für Kinder die gleiche Regelung wie für Erwachsene:

 

Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis.

Für Reisen außerhalb der EU-Grenzen ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

 

Bitte nutzen Sie für Ihre Kinder ab dem 01.01.2024 folgendes Formular: Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder

 

Weiterführende Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie auf der FAQ-Seite des BMI

 

 

 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-124
Telefax (04123) 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-140
Telefax (04123) 688-2-140


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).