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EG-DLR

Im Rahmen der EG-Dienstleistungsrichtlinie sollen durch verschiedene Maßnahmen Hemmnisse für Gewerbetreibende innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten abgebaut werden, um den Binnenmarkt zu stärken.

So besteht zukünftig für Unternehmer/innen die Möglichkeit, einen einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmensgründungen oder Unternehmensniederlassungen in Anspruch zu nehmen. Dieser einheitliche Ansprechpartner koordiniert für den Antragsteller bestimmte Verwaltungsprozesse, die für die Aufnahme bzw. Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Der einheitliche Ansprechpartner dient hierbei als Verfahrensmittler zwischen dem Antragsteller und den für die notwendigen Genehmigungen zuständigen Verwaltungsbehörden. Die Antragsteller haben somit nur noch einen Ansprechpartner und können sich die Wege zu den einzelnen zu beteiligenden Behörden und Institutionen ersparen.

Dieser einheitliche Ansprechpartner für das Land Schleswig-Holstein hat seinen Sitz in Kiel und ist über die E-Mailadresse info(at)ea-sh.de erreichbar.


Weiterführende Informationen:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein : www.ea-sh.de
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein: www.zufish.schleswig-holstein.de
Bundesregierung : www.dienstleistungsrichtlinie.de