Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Der Deutsche Bundestag, als bedeutendstes Organ der Bundesrepublik Deutschland, fungiert als Volksvertretung und ist das zentrale Gremium für Gesetzgebungsprozesse. Seine Mitglieder sind Abgeordnete des deutschen Volkes, die durch eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Steinmeier auf Ersuchen des amtierenden Bundeskanzlers Scholz den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Der Wahltag eines neuen Bundestages wurde vom Bundespräsidenten auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Hinweise zum Eintrag in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau
Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Eintragung ins Wählerverzeichnis
Um ins Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau aufgenommen zu werden, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:
Sie müssen sich spätestens zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 in einer amtsangehörigen Gemeinde angemeldet haben.
Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau kann nur auf Antrag erfolgen.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau (ausfüllbares PDF)
Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 beim Bürgerbüro des Amtes Rantzau vorliegen.
Sollten Sie am Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses (12.01.2025) noch an Ihrem bisherigen Wohnort gemeldet gewesen sein, sind Sie noch im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Streichung aus dem Verzeichnis erfolgt dort nur, wenn Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau rechtzeitig beantragen (siehe Hinweise).
Wichtige Hinweise zum Wohnsitz
Hinweise zur Briefwahl
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Selbst wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Hierfür ist es nur erforderlich, bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein zu beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Da die Stimmzettel erst Anfang/Mitte Februar zur Verfügung gestellt werden, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens zu diesem Zeitpunkt. Sie können dennoch ab 13.01.2025 00:00 Uhr bis zum 17.02.2025 12:00 Uhr Ihren Wahlschein bei uns online beantragen.
Nutzen Sie gerne auch den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben, um die Briefwahl zu beantragen.
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Weitere Informationen und Links
Verlinkungen zur Website der Bundeswahlleiterin:
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04123 688-0 gerne zur Verfügung.