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Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Bundestagswahl 2025

 

Der Deutsche Bundestag, als bedeutendstes Organ der Bundesrepublik Deutschland, fungiert als Volksvertretung und ist das zentrale Gremium für Gesetzgebungsprozesse. Seine Mitglieder sind Abgeordnete des deutschen Volkes, die durch eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

 

Wichtige Information  Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Steinmeier auf Ersuchen des amtierenden Bundeskanzlers Scholz den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Der Wahltag eines neuen Bundestages wurde vom Bundespräsidenten auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

 

 

 

Hinweise zum Eintrag in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

 

Eintragung ins Wählerverzeichnis

Um ins Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau aufgenommen zu werden, müssen Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Sie müssen sich spätestens zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 in einer amtsangehörigen Gemeinde angemeldet haben.

  • Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau kann nur auf Antrag erfolgen

  • Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier:

     

    PDF Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau (ausfüllbares PDF)

     

  • Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 beim Bürgerbüro des Amtes Rantzau vorliegen. 

  • Sollten Sie am Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses (12.01.2025) noch an Ihrem bisherigen Wohnort gemeldet gewesen sein, sind Sie noch im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Streichung aus dem Verzeichnis erfolgt dort nur, wenn Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau rechtzeitig beantragen (siehe Hinweise). 

Wichtige Hinweise zum Wohnsitz

Hinweis Wohnsitzanmeldungen nach dem 02.02.2025 
Wenn Sie sich nach dem 02.02.2025 in einer amtsangehörigen Gemeinde angemeldet haben, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau nicht mehr möglich. Sofern Sie an Ihrem bisherigen Wohnort am 12.01.2025 noch gemeldet waren, bleiben Sie im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen und können Ihr Wahlrecht dort (ggf. per Briefwahl) ausüben.

     

Hinweis Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung 
Sie haben zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 Ihre bisherige Nebenwohnung in einer amtsangehörigen Gemeinde zur Hauptwohnung erklärt. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau kann nur auf Antrag erfolgen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier. Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 beim Bürgerbüro vorliegen. Wenn Sie keinen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau stellen, bleiben Sie am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung im Wählerverzeichnis eingetragen.

 

Hinweis Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung nach dem 02.02.2025 
Sie haben nach dem 02.02.2025 Ihre bisherige Nebenwohnung in einer amtsangehörigen Gemeinde zur Hauptwohnung erklärt. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des Amtes Rantzau ist nicht mehr möglich. Sie bleiben im Wählerverzeichnis am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung eingetragen und können Ihr Wahlrecht dort (ggf. per Briefwahl) ausüben.

 

Hinweis Ummeldung innerhalb der Gemeinde 
Wenn Sie sich nach dem Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses (13.01.2025) innerhalb einer amtsangehörigen Gemeinde umgemeldet haben, bleiben Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht also in diesem Wahlbezirk ausüben oder Briefwahl beantragen. 

Hinweise zur Briefwahl

Briefwahl

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Selbst wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Hierfür ist es nur erforderlich, bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein zu beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. 

 

Wichtige Information Da die Stimmzettel erst Anfang/Mitte Februar zur Verfügung gestellt werden, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens zu diesem Zeitpunkt. Sie können dennoch ab 13.01.2025 00:00 Uhr bis zum 17.02.2025 12:00 Uhr Ihren Wahlschein bei uns online beantragen.

 

Nutzen Sie gerne auch den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben, um die Briefwahl zu beantragen.

 

Hinweis zum Datenschutz und zur Browserversion: Der Link zum Dienstanbieter ist https-verschlüsselt. Sofern der Dienst nicht richtig angezeigt wird, installieren Sie bitte die aktuellste Version eines der folgenden Browser: Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome.

 

Weitere Informationen und Links

 

Verlinkungen zur Website der Bundeswahlleiterin:

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04123 688-0 gerne zur Verfügung.