Anmeldung Wohnsitz


Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

 

Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes ab 01.11.2015 müssen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.

Diese sowie ein Merkblatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite  unter Formulare.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Bei Umzügen innerhalb des Kreises Pinneberg kann die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) vorgenommen werden.


Nähere Infos: Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-124
Telefax (04123) 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-140
Telefax (04123) 688-2-140


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).