Jugendfahrtenzuschuss
Allgemeine Informationen
Das Amt Rantzau gewährt freiwillig und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Jugendfahrtenzuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.
Zuschussvoraussetzungen
Schulwanderfahrten, Aufenthalte in Schullandheimen, Schulzeltlagern, Bildungsfahrten sowie Jugendfahrten von Vereinen, Verbänden und sonstigen Jugendgruppen
Anträge müssen schriftlich (formlos) mind. 8 Wochen von Antritt der Fahrt beim Amt eingereicht werden
Zuschüsse werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Schüler und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt, soweit sie ihren Wohnsitz in einer amtsangehörigen Gemeinde haben Zuschusshöhe
max. für 14 Tage: je Tag u. Teilnehmer 2 €
Zuschussanträgen unter 2 € je Tag u. Teilnehmer
wird antragsgemäß entsprochen Für den gewährten Zuschuss ist innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt eine Abrechnung vorzulegen. Wird eine Abrechnung nicht eingereicht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
Ansprechpartner
HauptamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Can Özdemir
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
04123 688-139
04123 688-2-139