Personalausweis und Reisepass


Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. 

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. 

Wenn Sie im Amtsbezirk Rantzau wohnen, ist das Amt Rantzau für Sie zuständig. Unser Bürgerbüro hilft Ihnen bei Ihrem Ausweisantrag.

 

Umstellung auf digitale Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 können keine gedruckten Fotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Dokumente, eID-Karte) mehr genutzt werden. Fotos in Papierform werden von uns somit nicht mehr angenommen. Es werden ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert, die von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt und über eine gesicherte digitale Infrastruktur an die zuständige Behörde übermittelt werden. Zertifizierte Fotodienstleister in der Nähe können unter folgendem Link gefunden werden: www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ 
Die digitale Lichtbildaufnahme im Amtsgebäude ist ebenfalls möglich. Dafür steht im Foyer des Amtes Rantzau ein Selbsterfassungs-Terminal (PointID) bereit. Für ein digitales Lichtbild durch das Bürgerbüro wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden.

 

 

Personalausweis

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Personalausweises können Sie hier abrufen.

 

Hinweis

Informationen über den neuen Personalausweis (nPA), der ab 01.11.2010 ausgestellt wird, erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

 

Bei uns sind bargeldlose Zahlungen möglich.

 

Reisepass

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Laut Auskunft der Bundesdruckerei beträgt die reguläre Bearbeitungsdauer zur Zeit 3-4 Wochen.

 

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Für diesen Service wird eine Extragebühr erhoben. 

Der im Expressverfahren gefertigte Reisepass liegt in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) zur Abholung bereit.

 

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Reisepasses können Sie hier abrufen.

 

Bei uns sind bargeldlose Zahlungen möglich.

 

Kinderreisepass

 

Der Kinderreisepass verliert zum 31.12.2023 seine Gültigkeit.


Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann für Kinder die gleiche Regelung wie für Erwachsene:

 

Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis.

Für Reisen außerhalb der EU-Grenzen ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

 

Bitte nutzen Sie für Ihre Kinder ab dem 01.01.2024 folgendes Formular: Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder

 

Weiterführende Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie auf der FAQ-Seite des BMI

 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-140
Telefax 04123 688-2-140

Frau Kruse
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-124
Telefax 04123 688-2-124


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).