Obdachlosenhilfe
Allgemeine Informationen
Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Abwehr einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit zuständig. Kann eine obdachlose oder unmittelbar von Obdachlosigkeit bedrohte Person sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen und steht keine andere zumutbare Unterkunft zur Verfügung, kann das Ordnungsamt im Rahmen der ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr eine vorübergehende Unterbringung veranlassen. Die Unterbringung dient ausschließlich der Beseitigung der akuten Obdachlosigkeit und stellt keinen Ersatz für eine dauerhafte Wohnraumversorgung dar.
Die Unterbringung erfolgt in den amtseigenen Notunterkünften.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Dalamagka
Zi. 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-169
04123 688-2-169