Osterfeuer / Brauchtumsfeuer


Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Osterfeuer machen?

 

Das Osterfeuer hat in den nördlichen Regionen Deutschlands Tradition und findet jedes Jahr in vielen Gemeinden des Amtsbereiches statt. Wer ein solches Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Es dient dazu, mögliche Fehlalarmierungen von Polizei und Feuerwehr zu vermeiden. 

Die Sicherheit steht bei solchen Veranstaltungen an erster Stelle. Der Veranstalter ist in erster Linie für diese Sicherheit verantwortlich!

 

Auch auf Privatgrundstücken darf am Ostersamstag ein Feuer (Verbrennung von Gartenschnittwerk) gemacht werden. Diese privaten Feuer müssen ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt bzw. angezeigt werden, damit die örtlichen Feuerwehren informiert sind. Bei übermäßiger Belästigung der Nachbarschaft (z.B. durch Rauchentwicklung) kann die hinzugezogene Polizei anordnen, dass das Feuer sofort zu löschen ist.

 

Osterfeuer anmelden

Bitte melden Sie Ihr Osterfeuer telefonisch oder schriftlich bis zum Donnerstag vor Ostern (12.00 Uhr) an.

 

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Es wird keine förmliche Genehmigung für das Osterfeuer erteilt.

 

Alle Anmeldungen werden gesammelt an die örtliche Polizei und die gemeindlichen Feuerwehren weitergegeben, damit dort die angemeldeten Osterfeuer bekannt sind.

 

!! Bitte beachten !! Wenn Sie Ihr Osterfeuer nicht anmelden, könnte es passieren, dass ein gefährlicher Brand vermutet wird und die Feuerwehr zum Löschen des Feuers ausrückt. Die entstehenden Kosten, sind dann von Ihnen zu tragen.

Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Herr Harms
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-162
Telefax 04123 688-2-162