Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Ausnahmegenehmigung - StVO


Allgemeine Informationen

Straßennutzungen, die über den allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Straßen hinausgehen, 

bedürfen einer Ausnahmegenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeistfinder Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sievers
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-146
Telefax 04123 688-2-146