Ausnahmegenehmigung - StVO
Allgemeine Informationen
Nutzungen, die über den allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Straßen hinausgehen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeistfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Sievers
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
(04123) 688-146
(04123) 688-2-146