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Ausnahmegenehmigung - StVO


Allgemeine Informationen

Nutzungen, die über den allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Straßen hinausgehen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeistfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sievers
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-146
Telefax (04123) 688-2-146