Kühe auf der WeideEin grüner Mähdrescher erntet Mais auf einem Feld.

Gemeinde Heede

Vorschaubild Gemeinde Heede

Die Bürgermeisterin

Schultwiete 2
25355 Heede

04123 688187 Bürgermeisterin

Homepage: www.gemeinde-heede.de

Heede ist ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf östlich von Barmstedt gelegen, großes Gewerbegebiet zur Ansiedlung erschlossen. Naherholungsgebiet "Heeder Tannen" mit großem Waldanteil leicht erreichbar.

Wappen von Heede

Das Heidekraut ist das namengebende Gewächs im Wappen der Gemeinde Heede, da sich der Ortsname von "Heide" ableiten läßt. Noch heute erinnern die im Gemeindegebiet vorhandenen Binnendünen mit Heidebewuchs daran. Die durch das Gemeindegebiet fließende Krückau wird durch einen blauen Wellenbalken und die großen Waldflächen, in denen die Eiche der dominante Laubbaum ist, werden durch zwei auswärts geneigte grüne Eichenblätter symbolisiert. Das Gelb des Wappenschildes bezieht sich auf die Binnendünen und den Landschaftsraum, die Barmstedt-Pinneberger Geest, in dem die Gemeinde Heede liegt.


Aktuelle Meldungen

Neue Katzenschutzverordnung

(30.​06.​2026)

Die Landesregierung hat die neue Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Diese tritt am 1. Juli 2026 (Übergangsfrist 6 Monate) in Kraft. Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Katzenschutzverordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und löst damit andere Maßnahmen von Kommunen ab.

 

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.

 

Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt künftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.

 

Die örtlichen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Dritte können künftig aufgegriffene Freigängerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vorübergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.

 

Darüber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch künftig durch das Land unterstützt. „Die Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements für den Katzenschutz. Die vom Land unterstützten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bewährt und bleiben auch künftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen“, betonte Schmachtenberg.

 

Die Ministerin würdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient große Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterstützt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig stärkt.“

 

Hintergrund:

Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen können zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen. Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.

Foto zur Meldung: Neue Katzenschutzverordnung
Foto: Jungkatze klettert auf einen Baum

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

(20.​04.​2026)

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist ein Mittel zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit. Sie drückt Dank und Wertschätzung aus und verbindet diese Würdigung mit einem ganz praktischen Nutzen. Herausgegeben wird die Ehrenamtskarte vom nettekieler Ehrenamtsbüro mit der Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.

 

Ohne ehrenamtliche Arbeit gäbe es weniger Vielfalt. Ehrenamtliche investieren viele Stunden Arbeit in die Gemeinschaft und schaffen unbezahlbare Werte - für sich und andere.

 

Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam "Danke". Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.

 

Die Bonuspartner der Ehrenamtskarte gewähren den Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigen oder halten spezielle Angebote wie beispielsweise die Verlosung von Eintrittskarten für sie vor.

 

Aktuell werden über 350 Bonusangebote von unseren Bonuspartnern Schleswig-Holstein-weit angeboten. 

Zurzeit befinden sich rund 10.000 gültige Ehrenamtskarten in Schleswig-Holstein im Umlauf. 

 

Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte SH:

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und

  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und

  • für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und

  • mindestens 16 Jahre alt sind.

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden. Die Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen Engagements bestätigen die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. 

 

Ausnahmen und weitere Informationen finden sie hier: Voraussetzungen | Schleswig-Holstein sagt danke – mit der Ehrenamtskarte!

 

Eine Übersicht über die aktuellen Angebote und alle weiteren Informationen zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website www.ehrenamtskarte.de.

 

Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Pdf-Formular aus und senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Mail, Fax oder Post an das Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ODER bitten sie ihre Organisation sich online zu registrieren und eine Karte für sie zu beantragen (einfach, schnell, fehlerarm).

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Kontakt bei Fragen rund um die Ehrenamtskarte:

Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein, 
Frau Tsitsi Roland,

Andreas Gayk-Straße 31, 24103 Kiel,
Tel: 0431/901-5510, Fax: 0431/901-655 04,

/ www.ehrenamtskarte.de 

[Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein]

Foto zur Meldung: Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
Foto: Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

Unterbrechung der Wasserzufuhr am 23./24.09.2025!

(17.​09.​2025)

 

An alle Anwohner*innen in
Alveslohe, Bilsen, Hemdingen, Langeln, Bevern, Bullenkuhlen, Seeth-Ekholt und Heede -
 

 

 

Aufgrund von Arbeiten an der Hauptversorgungsleitung muss die Wasserzufuhr in den besagten Gemeinden 

 

am Dienstag, den 23.09.2025 ab ca. 22:00 Uhr 

bis Mittwoch 24.09.2025 ca. 06:00 Uhr
 

unterbrochen werden. 

 

Diese Maßnahme ist zur Einbindung einer Trinkwasserversorgungsleitung erforderlich.
Bei planmäßigem Verlauf der Arbeiten wird die Versorgung am 24.09.2025 ab ca. 06:00 Uhr wieder aufgenommen.
 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


• Bitte halten Sie während der Unterbrechung alle Zapfstellen im Haus geschlossen. So werden mögliche Wasserschäden bei der Wiederaufnahme verhindert.
• Nach der Wiederinbetriebnahme kann das Wasser vorübergehend verfärbt sein. Lassen Sie es bitte etwas länger laufen, bis es wieder klar ist.
• Legen Sie bitte kleinere Wasservorräte an (z. B. für die Toilettenspülung oder den täglichen Bedarf).
 

Sollten sich die Arbeiten trotz sorgfältiger Vorbereitung unerwartet über den genannten Zeitraum hinausziehen, veröffentlichen wir am 24.09.2025 eine aktuelle Mitteilung auf unserer Homepage: www.stadtwerke-quickborn.de.
 

Vielen Dank für Ihr Vertändnis.
 

Ihr Wasserverteilungszweckverband Rantzau
Ihre Stadtwerke Quickborn GmbH

[Postwurfsendung zur Unterbrechung der Wasserzufuhr]

Foto zur Meldung: Unterbrechung der Wasserzufuhr am 23./24.09.2025!
Foto: Logo Wasserverteilungszweckverband und Stadtwerke Quickborn


Veranstaltungen

13.08.​2026

08:00 Uhr bis Uhr
 

18.08.​2026

19:00 Uhr bis Uhr
 

18.08.​2026

19:30 Uhr bis Uhr
 

22.08.​2026

08:30 Uhr bis Uhr
 

29.08.​2026

14:00 Uhr bis Uhr
 

10.09.​2026

17:00 Uhr bis Uhr
 

12.09.​2026 bis
13.09.​2026

 

06.10.​2026

19:30 Uhr bis Uhr
 

08.10.​2026

14:30 Uhr bis Uhr
 

30.10.​2026

20:00 Uhr bis Uhr
 

31.10.​2026

17:30 Uhr bis Uhr
 

05.11.​2026

19:30 Uhr bis Uhr
 

10.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr
 

12.11.​2026

14:30 Uhr bis Uhr
 

14.11.​2026

18:00 Uhr bis Uhr
 

15.11.​2026

15:00 Uhr bis Uhr
 

02.12.​2026

19:30 Uhr bis Uhr
 

05.12.​2026

14:30 Uhr bis Uhr
 
 

Gastroangebote

11.10.​2026 bis
11.10.​2026

10:00 Uhr

Herbstmarkt

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