Gemeinde Bokholt-Hanredder
Die Bürgermeisterin
Hauptstr. 8725335 Bokholt-Hanredder
04123 688183 Bürgermeisterin
Homepage: www.bokholt-hanredder.de/
Die Gemeinde Bokholt-Hanredder liegt zwischen Barmstedt und Elmshorn und besteht aus den 4 Ortsteilen: Vossloch, Offenau, Bokholt und Hanredder. Grundschule, Kindergarten, Mehrzweckhalle mit Sportplätzen, 2 Gaststätten, Bahnhof und Bedarfshaltestelle bilden die wichtige Infrastruktur und bieten attraktive Einrichtungen im Ort an.

Gruppenbild
Wappen von Bokholt-Hanredder
Der Fuchs im Wappen von Bokholt-Hanredder symbolisiert den Ortsteil Voßloch, während der blaue Wellenbalken die Offenau und die beiden Buchenblätter die Ortsteile Bokholt und Hanredder darstellen und den reichen Wald und Knickbestand dieses Dorfes veranschaulichen sollen.
Stadt Umland Kooperation (SUK)
Die Gemeinde ist Mitglied in der Stadt Umland Kooperation (SUK) mit Elmshorn. Weitere Informationen zum SUK finden Sie über den nachfolgenden Link https://suk.elmshorn.de/Ansprechpartner/
Aktuelle Meldungen
Neue Veranstaltungen im MiddenHuus - Kurse der VHS
(31.07.2026)Gemeinsam mit der Volkshochschule wird im September / Oktober ein Smartphone-Kurs im MiddenHuus – Haus der Möglichkeiten angeboten. Die genauen Termine finden Sie auf unserer Website unter „Veranstaltungen".
Im Dezember folgt außerdem ein Börsenkurs, ebenfalls in Kooperation mit der Volkshochschule.
[Link zur VHS zur Kursbuchung und Infos]
[Link zur VHS zur Kursbuchung und Infos]
Neue Katzenschutzverordnung
(30.06.2026)Die Landesregierung hat die neue Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Diese tritt am 1. Juli 2026 (Übergangsfrist 6 Monate) in Kraft. Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Katzenschutzverordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und löst damit andere Maßnahmen von Kommunen ab.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.
Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt künftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.
Die örtlichen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Dritte können künftig aufgegriffene Freigängerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vorübergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.
Darüber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch künftig durch das Land unterstützt. „Die Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements für den Katzenschutz. Die vom Land unterstützten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bewährt und bleiben auch künftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen“, betonte Schmachtenberg.
Die Ministerin würdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient große Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterstützt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig stärkt.“
Hintergrund:
Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen können zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen. Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.

Foto: Jungkatze klettert auf einen Baum
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
(20.04.2026)Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist ein Mittel zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit. Sie drückt Dank und Wertschätzung aus und verbindet diese Würdigung mit einem ganz praktischen Nutzen. Herausgegeben wird die Ehrenamtskarte vom nettekieler Ehrenamtsbüro mit der Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.
Ohne ehrenamtliche Arbeit gäbe es weniger Vielfalt. Ehrenamtliche investieren viele Stunden Arbeit in die Gemeinschaft und schaffen unbezahlbare Werte - für sich und andere.
Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam "Danke". Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.
Die Bonuspartner der Ehrenamtskarte gewähren den Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigen oder halten spezielle Angebote wie beispielsweise die Verlosung von Eintrittskarten für sie vor.
Aktuell werden über 350 Bonusangebote von unseren Bonuspartnern Schleswig-Holstein-weit angeboten.
Zurzeit befinden sich rund 10.000 gültige Ehrenamtskarten in Schleswig-Holstein im Umlauf.
Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte SH:
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:
in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und
sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und
für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und
mindestens 16 Jahre alt sind.
Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden. Die Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen Engagements bestätigen die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Karte.
Ausnahmen und weitere Informationen finden sie hier: Voraussetzungen | Schleswig-Holstein sagt danke – mit der Ehrenamtskarte!
Eine Übersicht über die aktuellen Angebote und alle weiteren Informationen zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website www.ehrenamtskarte.de.
Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Pdf-Formular aus und senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Mail, Fax oder Post an das Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ODER bitten sie ihre Organisation sich online zu registrieren und eine Karte für sie zu beantragen (einfach, schnell, fehlerarm).
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Kontakt bei Fragen rund um die Ehrenamtskarte:
Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein,
Frau Tsitsi Roland,
Andreas Gayk-Straße 31, 24103 Kiel,
Tel: 0431/901-5510, Fax: 0431/901-655 04,
[Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein]

Foto: Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
Neujahrsempfang 2025 in Bokholt-Hanredder - sehr interessant und gut besucht
(12.01.2025)Zum Neujahrsempfang 2025 am 12. Januar in unserer Gemeinde kamen viele interessierte Gäste - der Raum war mit ca. 70 Besuchern gut gefüllt.
Unsere Bürgermeisterin Katrin Weihrauch-Lenz gab eine Zusammenfassung des letzten Jahres und einen Ausblick auf das Neue, bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Helfern der Gemeinde und Vereine für ihr Wirken.
Besonders hervorzuheben war hier die Freiwillige Feuerwehr Bokholt-Hanredder, die sich mit einem neuen Vorstand unter Matthias Adam als Wehrführer neu aufgestellt hat und somit zur stabilen Sicherung in unserer Gemeinde einen sehr wichtigen Beitrag leistet.
Ein weiteres bedeutendes Thema war der Fortschritt des Neubaus MiddenHuus – Haus der Möglichkeiten und die Veränderungen, die sich im Laufe dieses Jahres dadurch für unsere Gemeinde ergeben werden. Wir sind gespannt und voller Vorfreude.
Auch wurde das Wirken der verschiedenen Vereine im Dorf gewürdigt, wie der Sportverein VSV mit seinen vielen erfolgreichen Veranstaltungen und auch der DRK Ortsverein Bokholt-Hanredder mit seinem 110 jährigen Jubiläum. Hierbei wurde bekanntgegeben, dass der aktuelle Vereinsvorstand des DRK Ortsverbandes in diesem Jahr sein Mandat abgibt und neue ehrenamtliche Helfer gesucht werden, um das Wirken des Vereins auch in Zukunft fortführen zu können.
Die Vorsitzende des Sozial- und Kulturausschusses unserer Gemeinde Kathrin Moore gab einen kurzen Abriss über die vergangenen und in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen in unserer Gemeinde.
Die interessante Rede wurde aufgelockert durch musikalische Begleitung von Johanna von Kuczkowski vom Projekt MusiKuS (Musik für Kinder und Senior:innen) der
St. Katharina gGmbH aus Barmstedt.
Foto: Kathrin Moore, Katrin Weihrauch-Lenz, Nils Nehmtow (v.l.)
Informationsschreiben zu den aktuellen Baumaßnahmen MiddenHuus
(08.10.2023)Liebe Bürger*innen der Gemeinde Bokholt-Hanredder,
die Gemeinde Bokholt-Hanredder möchte Sie darüber informieren, dass die Planungen für unser zukünftiges „MiddenHuus – Haus der Möglichkeiten“ inzwischen so weit fortgeschritten sind, dass in den nächsten Tagen mit dem Bau bzw. den unmittelbaren Vorbereitungen hierfür begonnen wird.
So groß unsere Freude darüber ist, dass die Gemeinde Bokholt-Hanredder eine neue Kita sowie zusätzliche Räume für Schule und Schulbetreuung und für weitere Bildungsangebote erhalten wird, müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass es während der Bauphase auch zu Beeinträchtigungen kommen wird.
Zunächst wird ab dem 05.10.2023 die Baustelleneinrichtung vorgenommen, im Wesentlichen also ein Bauzaun aufgestellt. Durch die Baustelle werden temporär PKW-Stellplätze beim Gemeindezentrum nicht mehr nutzbar sein; Ersatzstellplätze werden im nächsten Arbeitsschritt geschaffen.
Dafür wird ab dem 09.10.2023 eine Zufahrt von der L75 (Hauptstraße) auf den „Roten Platz“ (Kunststoffsportplatz östlich der Sporthalle) hergestellt, um dort Ausweichstellplätze für PKW anzubieten, aber auch um dort die Altpapier- und Altglascontainer aufzustellen. Ebenso sollen dort die Bediensteten von Kita und Schule, die Sportler und die Handwerker ihre Fahrzeuge abstellen. Die Stellplätze zwischen Feuerwehr und Schule müssen für einen (hoffentlich nicht eintretenden) Notfall für die Kräfte unserer Freiwilligen Feuerwehr freigehalten werden!
Für die Herstellung dieser Zufahrt zum Roten Platz muss leider der Radweg auf einer Länge von etwa 50 Metern für ca. 8 – 10 Tage gesperrt werden. Es wird eine beschilderte und abgesicherte, kurze Umleitungsstrecke über den Roten Platz, nördlich der Sporthalle zur Pumpenstation bei der Feuerwehr und umgekehrt eingerichtet.
Im nächsten Schritt werden an der Zufahrt vom Schulweg aus zur Kita 5 PKW-Stellplätze geschaffen. Hier können dann die Kinder der Kita sicher und ohne Querung des Baustellenbereiches zur Kita gebracht und abgeholt werden.
Ab dem 06.11.2023 wird der Baukran für die im Dezember 2023 beginnenden Beton- und Mauerarbeiten aufgestellt.
Dieser Information ist ein Plan beigefügt, aus dem die wesentlichen Änderungen und Besonderheiten während der Bauphase ersichtlich sind.
Wir bitten um Verständnis und Akzeptanz der Einschränkungen während der Bauzeit und stehen für Fragen und bei Problemen gerne zur Verfügung.
Katrin Weihrauch-Lenz
Bürgermeisterin
Andree Schattauer
Vors. Bau- und Planungsausschuss
[Lageplan Bauarbeiten MiddenHuus]

Foto: Lageplan Bauarbeiten MiddenHuus
Klimaschutzfonds: Neue Anträge ab 1. Juni wieder möglich l
(25.01.2022)Ab Januar 2022 und dann auch ab Juni 2022 stehen neue Fördergelder zur Verfügung. Den vollständigen Artikel können Sie unten downloaden.
Die Fördermittel für das erste Antragsfenster in 2022 sind bereits ausgeschöpft. Daher sind neue Anträge erst wieder ab 1. Juni 2022 möglich. Dem Klimaschutzfonds stehen jedes Jahr rund 72.000 Euro zur Verfügung.
Veranstaltungen
04.09.2026
19:00 Uhr bis Uhr
Kneipenabend mit Klönschnack in Bokholt-Hanredder
gemütlicher Kneipenabend im Bürgerhaus zum Treff und Klönschnack [mehr]30.10.2026
18:30 Uhr bis Uhr06.11.2026
19:00 Uhr bis Uhr
Kneipenabend mit Klönschnack in Bokholt-Hanredder
gemütlicher Kneipenabend im Bürgerhaus zum Treff und Klönschnack [mehr]05.12.2026
19:00 Uhr bis Uhr
Kneipenabend mit Klönschnack in Bokholt-Hanredder
gemütlicher Kneipenabend im Bürgerhaus zum Treff und Klönschnack [mehr]Fotoalben
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