Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Amtes Rantzau

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbewertung und zum Teil auf einer vereinfachten Prüfung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein: Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik vom Oktober 2025. Dabei wurden lediglich einige wenige Prüfkriterien anhand einer Auswahl der Barrierefreiheitsanforderungen geprüft und geben somit keinen vollständigen Überblick über die Konformität dieser Seiten.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:

  • Zur Zeit fehlen auf der Webseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.

  • Ein Großteil der von uns veröffentlichten Dokumente sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei.

  • Teilweise sind Bilder noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden. 

  • Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend nach der Identifizierung möglicher weiterer Mängel ergänzt. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Angebotes.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Vorlesefunktion: Als zusätzlichen Service haben wir diese Webseite mit der Assistenzsoftware WebReader® ergänzt. Durch klicken auf den „Vorlesen“-Button wird der Text einer Seite vorgelesen.

Leichte Sprache: Auf dieser Website werden Inhalte in Leichter Sprache bereitgestellt: Informationen zum Inhalt der Startseite, Hinweise zur Navigation und Funktion, Erklärung des Kontaktformulars und Hinweise zu weiteren Informationen in Leichter Sprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.08.2022 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 30.05.2024. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.10.2025 überprüft.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular: Feedback zur Barrierefreiheit. Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch beim:

 

Amt Rantzau

-Hauptamt-

Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt

Telefon: +49 4123 688 0
Fax:  +49 4123 688 144
E-Mail:

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holsteins finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

 

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 

beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

 

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: