Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Rantzau ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Amtes Rantzau
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein: Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik.
Zur Zeit wird diese Webseite bis 12.2024 auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:
Zur Zeit fehlen auf der Webseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Ein Großteil der von uns veröffentlichten Dokumente sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei.
Teilweise sind Bilder noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.
Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht überall gegeben
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.08.2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 30.05.2024.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.05.2024 überprüft.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular: Feedback zur Barrierefreiheit
Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch beim:
Amt Rantzau
-Hauptamt-
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon: +49 4123 688 0
Telefax: +49 4123 688 144
E-Mail:
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holsteins finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: