Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Nähere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde etc.) können jedoch nur von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat (z.B. Geburtsurkunde ausgestellt hat) bestätigt werden.
Notwendige Unterlagen
Bitte denken Sie daran, das Original mitzubringen!
Gebühren
pro Beglaubigung 2,00 Euro
Ansprechpartner
BürgerbüroChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
(04123) 688-124
(04123) 688-2-124
Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
(04123) 688-140
(04123) 688-2-140