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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Nähere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde etc.) können jedoch nur von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat (z.B. Geburtsurkunde ausgestellt hat) bestätigt werden.


Notwendige Unterlagen

Bitte denken Sie daran, das Original mitzubringen!


Gebühren

pro Beglaubigung 2,00 Euro


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-124
Telefax (04123) 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-140
Telefax (04123) 688-2-140