Das Amtsgebäude in Barmstedt

Fischereischein und Fischereiabgabe


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten (als Angler*in oder Berufsfischer*in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung oder das Vorliegen einer Ausnahmeregelung ohne Fischereischeinprüfung.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Fischereiabgabe

Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (im Bürgerbüro) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto.

 

Die Fischereiabgabe beträgt:

 

ab 01.10.2025:  10,00 Euro pro Kalenderjahr

ab 01.01.2026:  20,00 Euro pro Kalenderjahr

 

Sollten Sie die Abgabe vor Ort im Amt Rantzau bezahlen wollen, fallen zusätzlich 8 Euro Verwaltungsgebühr je Kaufvorgang an.

 

Aktuell können Sie maximal für 5 Kalenderjahre (aktuelles Jahr und 4 weitere Jahre im Voraus) Fischereiabgaben entrichten.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Digitaler Fischereischein

Zum 01.10.2025 wurde der digitale Fischereischein eingeführt.

 

Welche Vorteile haben Sie dadurch:

  • Beantragung des Fischereischeins und der Fischereiabgabe einfach von zu Hause aus über den Onlinedienst

  • Fälschungssicher 

  • Bundeslandübergreifend einheitlich 

  • Möglichkeit der lebenslangen Gültigkeit auch nach Umzügen (vorbehaltlich landesrechtlicher Grundlagen)

 

Bei der Beantragung eines Fischereischeines über den Onlinedienst fallen ab dem 01.10.2025 Gebühren in Höhe von 18 Euro an.
Sollten Sie den Antrag persönlich im Amt Rantzau stellen, werden zusätzlich 12 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.

 

Ein Vollmachtformular für die Beantragung von Fischereischeinen und/oder Fischereiabgabe durch Dritte finden Sie unter Formulare.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-124
Telefax 04123 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-140
Telefax 04123 688-2-140


Formulare

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