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Fischereischein und Fischereimarken


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten (als Angler*in oder Berufsfischer*in), müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung oder das Vorliegen einer Ausnahmeregelung ohne Fischereischeinprüfung.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Fischereiabgabe

Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (im Bürgerbüro) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto.

 

Die Fischereiabgabe (Erwerb Fischereimarke) beträgt 10,00 Euro pro Kalenderjahr. 

Aktuell können maximal für 5 Kalenderjahre (aktuelles Jahr und 4 weitere Jahre im Voraus) Fischereimarken erworben werden.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Digitaler Fischereischein

Ab ca. Mitte 2025 ist die Einführung eines digitalen Fischereischeins geplant.

 

Welche Vorteile haben Sie dadurch:

  • Beantragung des Fischereischeins und der Fischereiabgabe einfach von zu Hause aus über den Onlinedienst

  • Fälschungssicher 

  • Bundeslandübergreifend einheitlich 

  • Möglichkeit der lebenslangen Gültigkeit auch nach Umzügen (vorbehaltlich landesrechtlicher Grundlagen)
     


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-124
Telefax 04123 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-140
Telefax 04123 688-2-140