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Wildschaden


Allgemeine Informationen

Der Berechtigte hat den Schadenfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.

 

Danach erfolgt das Verfahren nach dem BJG bzw. LJG.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Herr Harms
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-162