Wildschaden
Allgemeine Informationen
Der Berechtigte hat den Schadenfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.
Danach erfolgt das Verfahren nach dem BJG bzw. LJG.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Herr Harms
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-162
04123 688-2-162