Erteilung einer vorübergehenden Schankerlaubnis (Gestattung)
Allgemeine Informationen
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Dorffest, Musikveranstaltung) kurzfristig
einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung)
ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in
der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Dalamagka
Zi. 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-169
04123 688-2-169
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