Grundsicherung
Allgemeine Informationen
Anspruchsberechtigung
Personen ab dem 65. Lebensjahr
Personen ab dem 18. Lebensjahr, wenn sie voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind (keine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit) und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können. Weitergehende Informationen finden Sie hier oder im Grundsicherungsamt
Ansprechpartner
Sozialamt bei der Stadt BarmstedtAm Markt 1
25355 Barmstedt

Herr Gülck
Rathaus der Stadt Barmstedt, Zi.: EG/7
Am Markt 1
25355 Barmstedt (04123) 681-180
(04123) 681-348