Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Grundsicherung


Allgemeine Informationen

Anspruchsberechtigung

Personen ab dem 65. Lebensjahr
Personen ab dem 18. Lebensjahr, wenn sie voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind (keine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit) und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können. Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Grundsicherungsamt des Kreises Pinneberg.


Ansprechpartner

Sozialamt bei der Stadt Barmstedt
Am Markt 1
25355 Barmstedt

Herr Gülck
Rathaus der Stadt Barmstedt, Zi.: EG/7
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Telefon 04123 681-180
Telefax 04123 681-348