Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Hundehaltung


Allgemeine Informationen

Als Hundehalter haben Sie folgende Pflichten:

Maßgebende Vorschriften über das Halten und Betreuen von Hunden ergeben sich aus 

dem Gefahrhundegesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung.

 

Nicht zu vergessen: Halten Sie die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von Hundekot frei!


Jeder Hundehalter sollte beim Gassigehen eine kleine Schaufel und eine Tüte bei sich führen, 

um den Hundekot gleich zu entsorgen! Bitte denken Sie daran, Ihren Hund zur Hundesteuer anzumelden. 

In einigen Gemeinden werden auch Hundemarken vergeben. 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

04123 688-0
688-145