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Hundehaltung


Allgemeine Informationen

Als Hundehalter haben Sie folgende Pflichten:

Maßgebende Vorschriften über das Halten und Betreuen von Hunden ergeben sich aus dem Gefahrhundegesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung.

 

Nicht zu vergessen: Halten Sie die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von Hundekot frei!


Jeder Hundehalter sollte beim Gassigehen eine kleine Schaufel und eine Tüte bei sich führen, um den Hundekot gleich zu entsorgen! Bitte denken Sie daran, Ihren Hund zur Hundesteuer anzumelden. In einigen Gemeinden werden auch Hundemarken vergeben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt