Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Innenbereichssatzungen


Allgemeine Informationen

Die Innenbereichssatzung (§ 34 Baugesetzbuch) regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

 

Innenbereichssatzungen gibt es in den Gemeinden 

  • Bilsen, 

  • Bullenkuhlen, 

  • Heede, 

  • Hemdingen, 

  • Langeln und 

  • Lutzhorn.

 

Die Innenbereichssatzungen der Gemeinden können zu den Öffnungszeiten des Amtes Rantzau, im Bauamt eingesehen werden.


Ansprechpartner

Bauamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Förster
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-164
Telefax 04123 688-2-164

Frau Münstermann
Zi.: 43
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-164
Telefax 04123 688-2-164