Kindergartenbeitragsermäßigung
Allgemeine Informationen
Um Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen in Schleswig-Holstein finanziell zu entlasten, hat das Land zum 1. Januar 2023 die Einkommensgrenzen für Ermäßigungen bei den Kita-Beiträgen verändert.
Wer hat Anspruch auf die Ermäßigung bei Kita-Gebühren?
Familien sowie Alleinerziehende, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen und somit unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Sollte Ihr Einkommen über diesem Wert liegen, kann auf Antrag unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen der Kindergartenbeitrag gestaffelt ermäßigt werden. Die Richtlinien zur Berechnung legt der Kreis Pinneberg fest. Die Bewilligung erfolgt ab dem Antragsmonat. Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie hier online, im Hauptamt oder im Kindergarten.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:
Einkommensnachweise
Erwerbs-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, Rente, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Eigenheimzulage/Kinderzulage, Einkommensteuer-Erstattungen, Mieteinnahmen pp.
Selbständig Gewerbetreibende: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 JahreBelastungsnachweise
Kalt-Miete, Hausrat-, private Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrtkosten pp.
Bei Eigenheimen: Grundsteuer, Darlehenszinsen, Wasser/Abwasserkosten, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung pp.Je nach vorliegendem Sachverhalt können weitere Unterlagen angefordert werden.
Ansprechpartner
HauptamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
(04123) 688-131
(04123) 688-2-131
Formulare
- 1) Antrag auf Ermäßigung
- 2) Geschwisterermäßigung
- 3) Bestätigung BZ-Kita
- 4) Bestätigung Nachschule
- 5) Anlage Selbstständigkeit
- 6) Anlage Verdienst (AG)
- 7) Anlage Vermieter
Merkblätter
- 1) Hinweis zum Antrag
- 2) Kontaktpersonen Kommunen
- 3) Anschreiben Kommunen 2024
- 4) Datenschutzhinweise