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Kindergartenbeitragsermäßigung


Allgemeine Informationen

Um Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen in Schleswig-Holstein finanziell zu entlasten, hat das Land zum 1. Januar 2023 die Einkommensgrenzen für Ermäßigungen bei den Kita-Beiträgen verändert.

 

Wer hat Anspruch auf die Ermäßigung bei Kita-Gebühren?
 

Familien sowie Alleinerziehende, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen und somit unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Sollte Ihr Einkommen über diesem Wert liegen,  kann auf Antrag unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen der Kindergartenbeitrag gestaffelt ermäßigt werden. Die Richtlinien zur Berechnung legt der Kreis Pinneberg fest. Die Bewilligung erfolgt ab dem Antragsmonat. Entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie hier online, im Hauptamt oder im Kindergarten.

 

Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen:

 

Einkommensnachweise

  • Erwerbs-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, Rente, Unterhalt, Wohngeld, Arbeitslosengeld/hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Eigenheimzulage/Kinderzulage, Einkommensteuer-Erstattungen, Mieteinnahmen pp.
    Selbständig Gewerbetreibende: Gewinn-/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre

  • Belastungsnachweise

  • Kalt-Miete, Hausrat-, private Haftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrtkosten pp.
    Bei Eigenheimen: Grundsteuer, Darlehenszinsen, Wasser/Abwasserkosten, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung pp.

  • Je nach vorliegendem Sachverhalt können weitere Unterlagen angefordert werden.


Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-131
Telefax (04123) 688-2-131


Formulare


Merkblätter

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