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Sitzungsgeldabrechnungen


Allgemeine Informationen

Nach den Entschädigungssatzungen des Amtes Rantzau und der amtsangehörigen Gemeinden in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung erfolgt eine regelmäßige Abrechnung des Sitzungsgeldes für die Teilnahme an kommunalen Sitzungen an die ehrenamtlichen Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder als Auslagenersatz.

Rechtsgrundlagen

- Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein

- Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gezahlt werden (ab VZ 2009)

 

- Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den in der Selbstverwaltung von Gemeinden, Ämtern und Kreisen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern gewährt werden (ab VZ 2009)


Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kühl
Zi.: 15
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-134
Telefax (04123) 688-144