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Personalausweis und Reisepass


Allgemeine Informationen

Personalausweis

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Personalausweises können Sie hier abrufen.

 

Hinweis

Informationen über den neuen Personalausweis (nPA), der ab 01.11.2010 ausgestellt wird, erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

 

Bei uns sind bargeldlose Zahlungen möglich.

 

 

 

 

 

 

Reisepass 

Aktueller Hinweis: 

Verlängerte Bearbeitungsdauer von Ausweisdokumenten bei der Bundesdruckerei

27.06.2024

 

Das Bürgerbüro des Amtes Rantzau informiert, dass es aktuell aufgrund der erhöhten Nachfrage und bevorstehenden Ferienzeiten zu verlängerten Fertigungszeiten von Ausweisdokumenten bei der Bundesdruckerei kommt.

 

Hiervon betroffen sind vor allem die Ausstellung von Reisepässen. Bitte berücksichtigen Sie die längeren Vorlaufzeit bei Ihrer Urlaubsplanung. Laut Auskunft der Bundesdruckerei beträgt die reguläre Bearbeitungsdauer mindestens 6-8 Wochen (für Reisepässe).

 

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Für diesen Service wird eine Extragebühr erhoben. Der im Expressverfahren gefertigte Reisepass liegt in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) zur Abholung bereit.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Reisepass

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Reisepasses können Sie hier abrufen:

 

Bei uns sind bargeldlose Zahlungen möglich.

 

Kinderreisepass

 

Der Kinderreisepass verliert zum 31.12.2023 seine Gültigkeit.


Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

 

Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann für Kinder die gleiche Regelung wie für Erwachsene:

 

Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis.

Für Reisen außerhalb der EU-Grenzen ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

 

Bitte nutzen Sie für Ihre Kinder ab dem 01.01.2024 folgendes Formular: Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder

 

Weiterführende Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie auf der FAQ-Seite des BMI

 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-124
Telefax 04123 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-140
Telefax 04123 688-2-140


Formulare


Merkblätter

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