Osterfeuer / Brauchtumsfeuer
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein Osterfeuer machen?
Das Osterfeuer hat in den nördlichen Regionen Deutschlands Tradition und findet jedes Jahr in vielen Gemeinden des Amtsbereiches statt. Wer ein solches Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Es dient dazu, mögliche Fehlalarmierungen von Polizei und Feuerwehr zu vermeiden.
Die Sicherheit steht bei solchen Veranstaltungen an erster Stelle. Der Veranstalter ist in erster Linie für diese Sicherheit verantwortlich!
Auch auf Privatgrundstücken darf am Ostersamstag ein Feuer (Verbrennung von Gartenschnittwerk) gemacht werden. Diese privaten Feuer müssen ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt bzw. angezeigt werden, damit die örtlichen Feuerwehren informiert sind. Bei übermäßiger Belästigung der Nachbarschaft (z.B. durch Rauchentwicklung) kann die hinzugezogene Polizei anordnen, dass das Feuer sofort zu löschen ist.
Osterfeuer anmelden
Bitte melden Sie Ihr Osterfeuer telefonisch oder schriftlich bis zum Donnerstag vor Ostern (12.00 Uhr) an.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
Name und Kontaktdaten des Veranstalters
Telefon-Nummer (möglichst Handy vor Ort)
Anschrift des Grundstücks / ggf. Zustimmung des Flächeneigentümers
Beginn der Veranstaltung
Angaben zum Feuer: Lage, Größe, Material
Nachweis Brandschutzmaßnahmen: Feuerwehr vor Ort, Feuerlöscher etc.
Es wird keine förmliche Genehmigung für das Osterfeuer erteilt.
Alle Anmeldungen werden gesammelt an die örtliche Polizei und die gemeindlichen Feuerwehren weitergegeben, damit dort die angemeldeten Osterfeuer bekannt sind.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Dalamagka
Zi. 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-169
04123 688-2-169


