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Osterfeuer


Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Osterfeuer machen?

 

Das Osterfeuer hat Tradition und findet jedes Jahr in vielen Gemeinden des Amtsbereiches statt. Es ist nicht verboten, auch auf dem Privatgrundstück am Ostersamstag ein Feuer zu machen.
Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit an erster Stelle steht. Der Veranstalter ist für diese Sicherheit verantwortlich!

 

Bei übermäßiger Belästigung der Nachbarschaft (z.B. durch Rauchentwicklung) kann die hinzugezogene Polizei anordnen, dass das Feuer sofort zu löschen ist.

 

Bitte melden Sie Ihr Osterfeuer telefonisch oder schriftlich bis zum Donnerstag vor Ostern (12.00 Uhr) an.

 

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Name des Veranstalters
  • Anschrift des Grundstücks
  • Beginn der Veranstaltung
  • Telefon-Nummer (möglichst Handy vor Ort)

Es wird keine förmliche Genehmigung für das Osterfeuer erteilt.

 

Alle Anmeldungen werden gesammelt an die örtliche Polizei und die gemeindlichen Feuerwehren weitergegeben, damit dort die angemeldeten Osterfeuer bekannt sind.


Wenn Sie Ihr Osterfeuer nicht anmelden, könnte es passieren, dass ein gefährlicher Brand vermutet wird und die Feuerwehr zum Löschen bei Ihnen ausrückt. Die entstehenden Kosten sind dann von Ihnen zu tragen.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Dalamagka
Zi. 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-169
Telefax (04123) 688-2-169