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Wohnsitzan- und abmeldung

 

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung oder ein Haus im Amtsbezirk Rantzau neu bezieht oder daraus auszieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei uns im Amt Rantzau, im Bürgerbüro an- beziehungsweise abmelden. Aufgrund des Bundesmeldegesetzes ist für eine Anmeldung eine so genannte Wohnungsgeberbescheinigung (siehe unter Formulare) erforderlich. 

 

Was genau müssen Sie tun, um Ihren Wohnsitz anzumelden?
  • Die Wohnungsgeberbescheinigung herunterladen und vollständig ausfüllen. Danach das Formular vom Unterkunftgeber (Vermieter) unterschrieben lassen. Bei Bezug eines Eigenheims entfällt dieser Punkt.

  • Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Amt vorzulegen:

    - die unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung

    - bei Eigentum: Nachweis Grundbucheintrag oder Kaufvertrag.

    - ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. die Geburtsurkunde)
    - ggf. Nachweis über einen akademischen Grad
    - wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen diese hervorgehen.

 

Nähere Informationen finden Sie in dem nebenstehenden Merkblatt und im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Geben Sie dafür bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.

 

Ummeldung

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von 14 Tagen beim örtlichen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro melden (siehe Anmeldung). Dabei sollten Sie auch an Ihr Auto denken. 

Bei Umzügen innerhalb des Kreises Pinneberg müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen lediglich der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) zur Berichtigung der Adresse vorlegen. Für eine Ummeldung müssen Sie persönlich im Amt erscheinen.

 

Nähere Infos: Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung oder einem Haus ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

 

Was genau müssen Sie tun, um Ihren Wohnsitz abzumelden?

  • Auch im Falle einer Wohnsitzabmeldung muss die Meldung innerhalb von zwei Wochen bei uns im Amt erfolgen. 

  • Sie können die Abmeldung jedoch schon in der Woche vor dem Auszug vornehmen.

  • Für die Abmeldung ist Folgendes mitzubringen:
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis/-reisepass

 

 

 

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
E-Mail ordnungsamt@amt-rantzau.de

 

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-124
Fax (04123) 688-2-124
E-Mail 

 

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-140
Fax (04123) 688-2-140
E-Mail 

 

Formulare

PDF Wohnungsgeberbescheinigung 

 

Merkblätter

PDF Hinweis zum Bundesmeldegesetz

 

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