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Anschlussherstellung - WVZV Rantzau

Gemäß Anschlusssatzung des WVZV Rantzau ist jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an einer betriebsfertigen Wasserversorgungsleitung liegt, verpflichtet, an diese Wasserversorgungsleitung anzuschließen. Bei Neubauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme fertiggestellt sein.

 

Für die Herstellung des Anschlusses ist eine entsprechende Antragstellung beim WVZV Rantzau mit Unterschriftsleistung des Grundstückseigentümers und des zugelassenen Wasserinstallateurs erforderlich.

 

Den ausgefüllten Antragsvordruck geben Sie bitte mit einem Planauszug bzw. einer Skizze zurück, aus der die gewünschte Lage der Anschlussleitung sowie der geplante Standort des Wasserzählers ersichtlich ist.


Der WVZV Rantzau beauftragt dann aufgrund des bestehenden Betriebsführungsvertrages die Stadtwerke Quickborn GmbH mit der Herstellung des Bauwasser-/ Wasseranschlusses.

 

Den Antragsvordruck (4 Seiten) können Sie hier auf Ihren PC herunterladen.

 

Parallel zur Einreichung der Antragsunterlagen beim WVZV Rantzau sollte ein Termin mit den Stadtwerken Quickborn GmbH für die Herstellung des Hausanschlusses vereinbart werden. (Rufnummer 04106/616-600)

 

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung des Grundstücksanschlusses bis einschließlich Wasserzählergarnitur und Wasserzähler nur durch die Stadtwerke Quickborn GmbH im Auftrage des WVZV Rantzau ausgeführt werden darf. Die Stadtwerke Quickborn GmbH sind berechtigt, Subunternehmer einzuschalten.

 

Die Grundstücksanschlussleitung gehört von der Hauptleitung bis einschließlich Absperrhahn hinter dem Wasserzähler zur öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung.