Das Amtsgebäude in BarmstedtEin roter Trecker pflügt ein Feld und wird dabei von Möwen umkreistMehrere Kühe stehen auf einer WeideBäume stehen in einer Reihe neben einem kleinen Bach, der Bilsbek heißt

Gemeinde Bevern

Gemeinde Bevern

Der Bürgermeister

Hauptstrasse 7
25355 Bevern

04123 688181 Bürgermeister

Homepage: www.bevern-sh.de/

Bevern verdankt seinen Namen den früher in den heimatlichen Moorgebieten aktiven Bibern. Der historisch bekannte Ochsenweg streift das idyllisch gelegene Gemeindegebiet, das Landwirtschaft, Baumschulen und Waldstücke umfasst. Das intakte Gemeindeleben prägen heute der gemeinnützige Kindergarten "Die kleinen Biber", die Theatergruppe Bevern, die freiwillige Feuerwehr und die Jagdmannschaft des Ortes.

Wappen von Bevern
Das Wappen der Gemeinde Bevern wird geprägt durch einen halb aufgerichteten schwarzen Biber. Der Biber, im Plattdeutschen "Bever", steht für den Ortsnamen Bevern. Die Landschaft hat früher mit ihrem Wasserreichtum der Moore sowie einem Wald- und Auengebiet dem Biber einen idealen Lebensraum geboten. Sie wurde durchzogen von dem bis zu 100 m breiten Bredenmoorbek, der durch einen Wellenbalken im Wappen symbolisiert wird.


Aktuelle Meldungen

Dorffest Bevern am 22. August 2026

(09.​07.​2026)

Kinderspiele von 14 - 16 Uhr

Kaffe und Kuchen ab 14:30 Uhr

Bingo um 16 Uhr

Grillen ab 17 Uhr

 

Hau den Lukas - Zorb-Ball Bahn - Hüpfburgen u.v.m

 

Tanzen bis 2 Uhr Nachts!!!

[Download]

Foto zur Meldung: Dorffest Bevern am 22. August 2026
Foto: Dorffest Bevern am 22. August 2026

Neue Katzenschutzverordnung

(30.​06.​2026)

Die Landesregierung hat die neue Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) im Kabinett beschlossen. Diese tritt am 1. Juli 2026 (Übergangsfrist 6 Monate) in Kraft. Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Katzenschutzverordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und löst damit andere Maßnahmen von Kommunen ab.

 

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.

 

Für Katzenhalterinnen und Katzenhalter gilt künftig: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.

 

Die örtlichen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Dritte können künftig aufgegriffene Freigängerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vorübergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.

 

Darüber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch künftig durch das Land unterstützt. „Die Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements für den Katzenschutz. Die vom Land unterstützten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bewährt und bleiben auch künftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen“, betonte Schmachtenberg.

 

Die Ministerin würdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient große Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterstützt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig stärkt.“

 

Hintergrund:

Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen können zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen. Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.

Foto zur Meldung: Neue Katzenschutzverordnung
Foto: Jungkatze klettert auf einen Baum

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

(20.​04.​2026)

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist ein Mittel zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Arbeit. Sie drückt Dank und Wertschätzung aus und verbindet diese Würdigung mit einem ganz praktischen Nutzen. Herausgegeben wird die Ehrenamtskarte vom nettekieler Ehrenamtsbüro mit der Unterstützung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes und den Sparkassen in Schleswig-Holstein.

 

Ohne ehrenamtliche Arbeit gäbe es weniger Vielfalt. Ehrenamtliche investieren viele Stunden Arbeit in die Gemeinschaft und schaffen unbezahlbare Werte - für sich und andere.

 

Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, die Organisationen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger engagieren und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam "Danke". Mit der Ehrenamtskarte wird die geleistete Arbeit symbolisch sichtbar anerkannt.

 

Die Bonuspartner der Ehrenamtskarte gewähren den Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigen oder halten spezielle Angebote wie beispielsweise die Verlosung von Eintrittskarten für sie vor.

 

Aktuell werden über 350 Bonusangebote von unseren Bonuspartnern Schleswig-Holstein-weit angeboten. 

Zurzeit befinden sich rund 10.000 gültige Ehrenamtskarten in Schleswig-Holstein im Umlauf. 

 

Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte SH:

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein können Ehrenamtliche bekommen, die:

  • in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind, z. B. in Vereinen, Kirchen, Initiativen engagiert sind, und

  • sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens drei Stunden pro Woche, bzw. 150 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben und

  • für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, Honorar, Gehalt oder sonstige geldwerte Vorteile erhalten. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich und

  • mindestens 16 Jahre alt sind.

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden. Die Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen Engagements bestätigen die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. 

 

Ausnahmen und weitere Informationen finden sie hier: Voraussetzungen | Schleswig-Holstein sagt danke – mit der Ehrenamtskarte!

 

Eine Übersicht über die aktuellen Angebote und alle weiteren Informationen zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein finden Sie auf der Website www.ehrenamtskarte.de.

 

Um eine Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Pdf-Formular aus und senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Mail, Fax oder Post an das Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ODER bitten sie ihre Organisation sich online zu registrieren und eine Karte für sie zu beantragen (einfach, schnell, fehlerarm).

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Kontakt bei Fragen rund um die Ehrenamtskarte:

Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein, 
Frau Tsitsi Roland,

Andreas Gayk-Straße 31, 24103 Kiel,
Tel: 0431/901-5510, Fax: 0431/901-655 04,

/ www.ehrenamtskarte.de 

[Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein]

Foto zur Meldung: Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein
Foto: Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein

"Dütt un dat" ut Bevern Ausgabe März 2026

Die aktuelle Ausgabe von "Dütt un dat" steht jetzt zum Download bereit.

Unterbrechung der Wasserzufuhr am 23./24.09.2025!

(17.​09.​2025)

 

An alle Anwohner*innen in
Alveslohe, Bilsen, Hemdingen, Langeln, Bevern, Bullenkuhlen, Seeth-Ekholt und Heede -
 

 

 

Aufgrund von Arbeiten an der Hauptversorgungsleitung muss die Wasserzufuhr in den besagten Gemeinden 

 

am Dienstag, den 23.09.2025 ab ca. 22:00 Uhr 

bis Mittwoch 24.09.2025 ca. 06:00 Uhr
 

unterbrochen werden. 

 

Diese Maßnahme ist zur Einbindung einer Trinkwasserversorgungsleitung erforderlich.
Bei planmäßigem Verlauf der Arbeiten wird die Versorgung am 24.09.2025 ab ca. 06:00 Uhr wieder aufgenommen.
 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


• Bitte halten Sie während der Unterbrechung alle Zapfstellen im Haus geschlossen. So werden mögliche Wasserschäden bei der Wiederaufnahme verhindert.
• Nach der Wiederinbetriebnahme kann das Wasser vorübergehend verfärbt sein. Lassen Sie es bitte etwas länger laufen, bis es wieder klar ist.
• Legen Sie bitte kleinere Wasservorräte an (z. B. für die Toilettenspülung oder den täglichen Bedarf).
 

Sollten sich die Arbeiten trotz sorgfältiger Vorbereitung unerwartet über den genannten Zeitraum hinausziehen, veröffentlichen wir am 24.09.2025 eine aktuelle Mitteilung auf unserer Homepage: www.stadtwerke-quickborn.de.
 

Vielen Dank für Ihr Vertändnis.
 

Ihr Wasserverteilungszweckverband Rantzau
Ihre Stadtwerke Quickborn GmbH

[Postwurfsendung zur Unterbrechung der Wasserzufuhr]

Foto zur Meldung: Unterbrechung der Wasserzufuhr am 23./24.09.2025!
Foto: Logo Wasserverteilungszweckverband und Stadtwerke Quickborn

Abwasserzweckverband für Bevern

Der AZV hat mit Jahresbeginn die Verantwortung für das Abwassernetz in Bevern übernommen. Das Serviceteam des AZV steht unter der Service-Nr. 04103 - 964 0 rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche bei Störungen zur Verfügung.

Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiet

In Bevern entsteht zur Zeit ein Gewerbe- und Mischgebiet. Das Gewerbegebiet umfasst ca. 1,5 Hektar, das Mischgebiet ca. 1 Hektar. Die vorgesehene Grundstücksaufteilung richtet sich nach der Nachfrage. Zusätzlich entsteht ein Allgemeines Wohngebiet (ca. 0,6 ha). Für Informationen oder Bewerbungen rufen Sie uns bitte an (Tel. 04123 / 2751) oder schreiben uns eine Email.

 

Die Gemeinde Bevern liegt östlich der Autobahn A23 an der L110 (ca. 5,4 km bis zum Autobahnanschluss Tornesch) und 4 km südlich der Stadt Barmstedt mit der Amtsverwaltung Rantzau und 7 km westlich der Stadt Elmshorn. Bis zur Hamburger Innenstadt sind es ca. 33 km, der Hamburger Flughafen ist ca. 31km entfernt und in 30 Min. zu erreichen. Die nächste Ausfuhrzollstelle befindet sich in Pinneberg und ist nur 13 km entfernt.

 

Unsere kleine Gemeinde (knapp 600 Einwohner) bietet Ihnen einen schnellen Glasfaseranschluss, einen attraktiven Gewerbesteuerhebesatz von zur Zeit nur 340%, kurze Wege zur Gemeindevertretung und zur Amtsverwaltung. Ihre Mitarbeiter unterstützen wir gerne bei der Suche nach einer Mietwohnung oder einer Immobilie in unserer Gemeinde.

 

Zusätzlich gibt es in unserer Gemeinde weitere private Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien. Gerne leiten wir Ihre Anfragen an die privaten Anbieter weiter.

Einsicht Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bevern

(27.​03.​2020)

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bevern können in der Zeit vom 30.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 im Gemeindezentrum Bevern, Hauptstraße 7, 25355 Bevern eingesehen werden.

 

Der Bürgermeister, Herr Hachmann, ist zusätzlich unter der Tel.-Nr. 04123/2751 erreichbar.

 

Die Planungsunterlagen können auch hier eingesehen werden.

[Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5 und zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bevern]


Veranstaltungen

22.08.​2026

14:00 Uhr

Dorffest

Kinderspiele von 14 - 16 Uhr Kaffe und Kuchen ab 14:30 Uhr Bingo um 16 Uhr Grillen ab 17 Uhr   Hau ... [mehr]
 

07.09.​2026

14:30 Uhr bis Uhr

Spieliothek-mobil in Bevern

Alle 4 Wochen (außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommer- und Weihnachtsferien) montags von 14:30 bis 16 Uhr kostenloser Spieleverleih im Gemeindehaus!   Mehr Informationen unter www.spieliothek-mobil.de [mehr]
 

07.09.​2026

19:30 Uhr

Sitzung der Gemeindevertretung

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich, Besucher sind jederzeit willkommen. Für die Einwohner gibt es während jeder Sitzung zweimal die Möglichkeit Fragen zu stellen. [mehr]
 

05.10.​2026

14:30 Uhr bis Uhr

Spieliothek-mobil in Bevern

Alle 4 Wochen (außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommer- und Weihnachtsferien) montags von 14:30 bis 16 Uhr kostenloser Spieleverleih im Gemeindehaus!   Mehr Informationen unter www.spieliothek-mobil.de [mehr]
 

02.11.​2026

14:30 Uhr bis Uhr

Spieliothek-mobil in Bevern

Alle 4 Wochen (außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommer- und Weihnachtsferien) montags von 14:30 bis 16 Uhr kostenloser Spieleverleih im Gemeindehaus!   Mehr Informationen unter www.spieliothek-mobil.de [mehr]
 

21.11.​2026

15:00 Uhr bis Uhr

Weihnachtsdorf Bevern

Weihnachtsdorf Bevern in diesem Jahr am Samstag (!) den 21. November am Gemeindehaus (und nicht am ... [mehr]
 

30.11.​2026

14:30 Uhr bis Uhr

Spieliothek-mobil in Bevern

Alle 4 Wochen (außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommer- und Weihnachtsferien) montags von 14:30 bis 16 Uhr kostenloser Spieleverleih im Gemeindehaus!   Mehr Informationen unter www.spieliothek-mobil.de [mehr]
 

07.12.​2026

19:30 Uhr

Sitzung der Gemeindevertretung

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich, Besucher sind jederzeit willkommen. Für die Einwohner gibt es während jeder Sitzung zweimal die Möglichkeit Fragen zu stellen. [mehr]
 

14.12.​2026

14:30 Uhr bis Uhr

Spieliothek-mobil in Bevern

Alle 4 Wochen (außer an gesetzlichen Feiertagen und in den Sommer- und Weihnachtsferien) montags von 14:30 bis 16 Uhr kostenloser Spieleverleih im Gemeindehaus!   Mehr Informationen unter www.spieliothek-mobil.de [mehr]