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Jugendfahrtenzuschuss


Allgemeine Informationen

Das Amt Rantzau gewährt freiwillig und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Jugendfahrtenzuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.

 

Zuschussvoraussetzungen

  • Schulwanderfahrten, Aufenthalte in Schullandheimen, Schulzeltlagern, Bildungsfahrten sowie Jugendfahrten von Vereinen, Verbänden und sonstigen Jugendgruppen
  • Anträge müssen schriftlich (formlos) mind. 8 Wochen von Antritt der Fahrt beim Amt eingereicht werden

Zuschüsse werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Schüler und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt, soweit sie ihren Wohnsitz in einer amtsangehörigen Gemeinde haben Zuschusshöhe

  • max. für 14 Tage: je Tag u. Teilnehmer 2 €
  • Zuschussanträgen unter 2 € je Tag u. Teilnehmer

wird antragsgemäß entsprochen Für den gewährten Zuschuss ist innerhalb eines Monats nach Beendigung der Fahrt eine Abrechnung vorzulegen. Wird eine Abrechnung nicht eingereicht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.


Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Sockolowsky
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon (04123) 688-131
Telefax (04123) 688-2-131