Reisepass
Allgemeine Informationen
Für die Beantragung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich, da eine eigene Unterschrift geleistet werden muss.
Für Minderjährige müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) den Antrag stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis/Pass vorzulegen.
Eine Zustimmung des Sorgeberechtigten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Formulare.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Reisepasses können Sie hier abrufen:
Bei uns sind bargeldlose Zahlungen mit EC-Card und PIN-Nr. möglich.
Ansprechpartner
BürgerbüroChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt (04123) 688-124
(04123) 688-2-124
Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt (04123) 688-140
(04123) 688-2-140