Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A20
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben
Neubau der Bundesautobahn A 20
Teilabschnitt 6: A 23 bis L 114
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt den Bau der Bundesautobahn A 20 durchzuführen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54
in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Bundesautobahn A 20 zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter zu planen und zu
bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, in der Zeit vom
01.09.2022 bis 31.08.2023 Vorarbeiten durchzuführen und zwar:
Bestandsaufnahme (Kartierung) für Umweltuntersuchungen
• Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und
Fauna innerhalb eines Vegetationszyklus
Vermessungstechnische Vorarbeiten
Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
• Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen
Grundlagennetzes
• Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
• Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
• kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben
mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messinstrumenten
• temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
• kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
• vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder
Höhenfestpunkten
Bodenuntersuchungen
• Durchführung von Bodenuntersuchungen, Betreten und Befahren von Grundstücken, Durchführung von Bohrungen, Ablesen von Grundwassermessstellen
Ortsbesichtigungen
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemarkung | Flur | Flurstück |
Auufer | 3,4 | alle |
Barmstedt | 5,7,8 | alle |
Bokel | 1,3,5,13,14,15,16 | alle |
Hohenfelde | 1,2,3,4,5,6,8,9,10,15 | alle |
Horst | 6,7 | alle |
Kronsmoor | 3 | alle |
Lutzhorn | 8,9,10 | alle |
Moordiek | 1,2,3,4,5,6 | alle |
Moordorf | 1,2,3,4,5 | alle |
Siebenecksknöll | 2,3,4 | alle |
Osterhorn | 1,2,3,4,6,7 | alle |
Overndorf-Grönhude | 7 | alle |
Westerhorn | 1,2,3,4,5,8,9 | alle |
Westermoor | 3,4,5,6 | alle |
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem
geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit
geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in
Geld nicht erreicht werden können, setzt die zuständige Behörde auf Antrag die Entschädigung fest.
Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Weitere Informationen zum Projekt finden sie unter:
https://www.deges.de/projekte/projekt/a-20-abschnitt-6-a-23-bis-l-114-noerdlich-bokel/
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten einverstanden sind,
bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist.
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Hamburg, den 26.07.2022
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
gez. i.A. Holger Schütt
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